Hallo Reinhard,
wenn der Staat Geld einnimmt, ist das eine gute Sache. Nicht so gut daran ist es, wenn es das eigene Geld ist.
Falls Du 20 € an den freundlichen Boten von DHL abgedrückt hast, sind davon 6 € für DHL gewesen. Dafür, dass sie die Gebühren für den Zoll eintreiben.
Der Rest des Betrags ist dann im Allgemeinen Einfuhrumsatzsteuer, 19% auf den Wert. Wie beim inländischen Handel die MWSt.
Auf Deinem Paket sollten mehrere Aufkleber sein, alle von DHL.
Einmal ein (weißer) Aufkleber, auf dem Einfuhrabgaben und Auslagepauschale, jeweils mit €-Beträgen, stehen. Auf diesem Kleber steht auch ganz klein die Sendungsnummer, die bei Dir möglicherweise mit ...GB endet. Diese Nummer ist wichtig.
Außerdem ist ein (gelber) Aufkleber drauf mit dem Hinweis Einfuhrabgaben und einer Internetadresse:
www.dhl.de/einfuhr .
Diese Adresse machst Du auf und gibst dort Deine Sendungsnummer und ein paar weitere Daten ein.
(Nach mehrfachem Klicken bist Du wahrscheinlich hier:
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilf ... rdern.html )
Dann wartest Du.
Und Du wartest noch ein bisschen.
Irgendwann kommt dann ein Brief mit den "Abgabeinformationen für den Beteiligten". Da steht dann drin, welches Zollamt die Sendung begutachtet hat und wie es die Ware eingestuft hat. Bei diesem Einstufen können Fehler passiert sein. (Bei mir war mal ein Meccano-Heftle als Ersatzteil für landwirtschaftliche Maschinen eingestuft - Zahlendreher/Versehen/Dummheit im Dienst?)
Gegen diese Abgabeinformation kannst Du dann Widerspruch einlegen, sofern sie fehlerhaft ist. Es ist natürlich auch möglich, dass die Päckchen früher ungerechtfertigterweise so durch den Zoll gerutscht waren.
Du kannst das Alles online machen. Du brauchst nur etwas Zeit und einen ordentlichen Ärger, um Dich durch die Vorschriften und Warenklassen beim Zoll zu kämpfen. So richtig spaßig ist es nicht. Aber was macht man nicht alles für Geld?
Falls der Zoll einsieht, dass er einen Fehler gemacht hat (ja, das passiert!), kommt noch die Kür des Ganzen: von der DHL die 6 € zurückverlangen. Irgendwo in den Bescheiden vom Zoll steht dann, wie's geht.
Für alle Fälle hilft es, das Päckchen, die Verpackung, den Inhalt, die Rechnung, ... zu fotografieren und andere Beweise aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen.