Hallo Hans-Gerd,
die Form der Zugmaschine aus Metallbaukasten ist dem Druckgussmodell aus den späten 1930er Jahren nachempfunden.
Damals war es unüblich, Fahrzeugformen durch ein Geschmacksmuster (Design-Patent) zu schützen. Es handelt sich bei einer Zugmaschine auch nicht um ein Fahrzeug, das über sein Aussehen definiert wird (wie beispielsweise ein Sportwagen), sondern um eines, das schlichtweg gewisse Zugleistungen erfüllen musste. Kein Hersteller strebte eine besonders formschöne Zugmaschine an.
Auch heute sind viele Fahrzeuge in ihrer Form als Ganzes nicht geschützt (Ausnahme z.B. VW Käfer, 300SL mit Flügeltüren). Einzelteile oder Einzelpartien der Karosserie jedoch schon (Aussehen des Kühlergrills als bekanntes Beispiel). Außerdem achten die Hersteller peinlich genau darauf, dass die Markenzeichen (bei Autos z.B.: 4-Ringe, BMW-Propeller, Stern,...) nicht ungefragt und unbezahlt verwendet werden.
Die Märklin Druckguss-Zugmaschine hatte ein unverfängliches "M" auf dem Kühler. Da gab es keine Probleme mit Schutzrechten.
Wenn man von dem Druckgussmodell als Vorbild des Metallbaukastenmodells ausgeht, hat der Baukastenmodellentwerfer sich nicht weiter um ein 1:1 Vorbild gekümmert, da er ja schon ein Modell für die Spurweite 0 im Hause hatte. Dieses Modell wurde um einen kleinen Uhrwerkantrieb herum gemacht. Es musste mit möglichst wenig Materialeinsatz ein Modellfahrzeug entstehen, das im Druckgussverfahren herstellbar war. Da sind die Abmessungen (LxBxH) für die Kosten der Form und der Gießmaschine entscheidend. 1cm weniger Kabine spart echtes Geld. Eine filigrane Dachkonstruktion ist nicht einfach zu gießen.
Ich vermute daher, dass eine einfache und damit kostengünstige Herstellung die Form des Druckgussmodells bestimmt hat, und der Entwerfer des Modells für den Metallbaukasten sich nicht weiter um Vorbilder gekümmert oder nach Vorbildern gesucht hat.
Wir haben heute andere Ansprüche an Modelle als es früher üblich war.