Hans-Gerd hat geschrieben: ↑06.11.2024 09:06
Und gerade bei einem Perpetuum Mobile dürfte doch hinreichend bekannt sein, dass es nicht funktioniert.
Insofern wundert es mich eher, dass ein Patentamt sich mit einem solchen Quatsch überhaupt beschäftigt - hat man als "Erfinder" ernsthaft den Anspruch, jeden Unsinn anmelden zu dürfen?
Hallo Hans-Gerd,
wenn Du irgendwo angestellt bist und etwas erfindest (egal was),
musst Du es Deinem Arbeitgeber melden. Und der hat dann drei Möglichkeiten: er meldet es als Patent/Gebrauchsmuster an, er gibt es Dir frei (d.h. Du kannst es auf eigene Rechnung anmelden und ggf. vermarkten. Siehe weiter unten) oder er macht Dir klar, dass es nicht mehr neu und erfinderisch ist und die Sache wird beendet.
Der Fall Freigabe tritt beispielsweise dann ein, wenn dein Arbeitgeber Radios herstellt und Du eine neuartige Hinterachse für Autos erfindest. Das braucht Dein Arbeitgeber nicht, kann es nicht vermarkten und gibt es Dir.
Ein sehr häufiger Fall ist, dass die Erfinder eine tolle Idee haben, aber andere irgendwo auf der Welt dieselbe Idee früher hatten. Eine gleiche Aufgabe führt oft zur selben Lösung. Das ist für die Erfinder insoweit tröstlich, dass die Idee wirklich gut war, aber enttäuschend, weil es keine Vergütung gibt. Und wenn man keine Umgehungslösung findet, muss man Lizenzgebühren bezahlen.
Das heißt, wenn Du angestellt bist, geht Deine Erfindung über eine Patentabteilung (große Firma) oder im Auftrag des Arbeitgebers zu einem Patentanwalt, der da gründlich draufschaut. Dass sind Hürden, die Unsinn oder Unmögliches abblocken.
Falls Du aber zum Beispiel als Rentner oder Selbständiger etwas erfindest, kannst Du die Sache über einen Patentanwalt erledigen lassen, der Dir dann hoffentlich sagt, dass es Unsinn ist, weil ein Perpetuum Mobile nicht möglich ist.
Du kannst aber auch auf eigene Faust eine Patentanmeldung verfassen und beim Patentamt (
www.dpma.de) einreichen. Das passiert gar nicht mal so selten. Ein paar formale Dinge sollte der Erfinder beachten und für einen mittleren zweistelligen Eurobetrag ist die Idee angemeldet. Und wenn es zum Patent erteilt werden soll, muss es eben ein Prüfer vom Patentamt prüfen und ein qualifiziertes Urteil dazu abgeben. Auch wenn’s Unsinn ist.
Anmerkung 1: Falls eine Erfindung zum Patent angemeldet werden soll, muss sie neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein. Das sind Begriffe, die man juristisch gut handhaben kann. Gegen Gesetze darf die Erfindung auch nicht verstoßen.
Aber dass sie funktionieren muss, ist im Gesetz nicht gefordert. Das würde sich im Zweifelsfall über die gewerbliche Anwendbarkeit erledigen.
Anmerkung 2: ein Patent ist keine Lizenz zum Gelddrucken und kostet nur Geld. Das Geld kommt erst dann zurück, wenn man jemanden findet, der das Patent kauft oder Lizenz nimmt, weil er das Produkt herstellen und verkaufen möchte.
Anmerkung 3: Nicht alle Erfinder haben eine naturwissenschaftliche Ausbildung und trotzdem gute Ideen. Manchmal mangelt es leider aber an beispielsweise Physikwissen. Zu den guten Ideen ohne Physikstudium habe ich das vorhin beim Patentamt gefunden:
https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlich ... index.html
Anmerkung 4: Nur, weil es auf youtube gezeigt wird, heißt es nicht, dass es real ist, dass es funktioniert oder gar dass es zum Patent angemeldet wurde. Und wenn's schon auf youtube zu sehen ist, kann man es auch nicht mehr nachträglich patentieren (ist dann ja nicht mehr neu).